AGBs
Bitte beachten Sie insbesondere den Punkt IV. Nutzungsrechte
I. Geltung
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschaftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten fur alle vom Fotografen durchgefuhrten Auftrage, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spatestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veroffentlichung.
Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen nach Erhalt derer zu erklaren. Abweichenden Geschaftsbedingungen des Kunden wird hier- mit widersprochen. Abweichende Geschaftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gultigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschaftsbeziehung auch ohne ausdruk- kliche Einbeziehung auch fur alle zukunftigen Auftrage, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrucklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II. Auftragsproduktionen
Soweit der Fotograf Kostenvoranschlage erstellt, sind diese unverbindlich. Treten wahrend der Produktion Kostenerhohungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Uberschreitung der ursprunglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Grunden uberschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusatzliche Vergutung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhohung des Pauschalhonorars zu leisten.
Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchfuhrung der Produktion eingekauft werden mussen, im Namen und mit Vollmacht sowie fur Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewahlt.
Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mangelrugen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemaß und mangelfrei abgenommen.
III. Uberlassenes Bildmaterial (analog und digital)
Die AGB gelten fur jegliches dem Kunden uberlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch fur elektronisches oder digital ubermitteltes Bildmaterial.
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschutzte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschlage oder Konzeptionen sind eigenstandige Leistungen, die zu verguten sind.
Das uberlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfur geleistet wird.
Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfaltig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschaftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben(soweit nicht anders vereinbart).
Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualitat oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemaß, vertragsgemaß und wie verzeichnet zugegangen.
IV. Nutzungsrechte
Der Kunde erwirbt grundsatzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veroffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veroffentlichungszeitraume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder raumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen mussen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht ubertragen fur die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datentrager, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umstanden der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, fur den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfugung gestellt worden ist.
Jede uber Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfaltigung, Verbreitung oder Veroffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrucklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere fur:
• - eine Zweitverwertung oder Zweitveroffentlichung, insbesondere in Sammelbanden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder
bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Anderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datentragern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder
elektronische Tragermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient,
- jegliche Vervielfaltigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datentragern, jeg- liche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet
oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um inter- ne elektronische Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernubertragung oder auf Datentragern, die zur offentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veranderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschutzten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6.Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeraumten Nutzungsrechte ganz oder teil- weise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu ubertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
7. Die Einraumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollstandigen Bezahlung samtlicher Zahlungsanspruche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhaltnis.
V. Haftung
1. Der Fotograf ubernimmt keine Haftung fur die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefugt. Der Erwerb von Nutzungsrechten uber das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. fur abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veroffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde tragt die Verantwortung fur die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veroffentlichung ergebenden Sinnzusammenhange.
2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemaßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde fur dessen sachgemaße Verwendung verantwortlich.
VI. Honorare
0.Wahlt, nach Absprache, der Kunde die Bilder anhand eine Onlinegalerie selbst aus, gilt, wenn nicht anders vereinbart, ein Lieferungszeitraum durch den Fotografen von 10 Werktagen.
Hat der Kunde nach Ubersendung der Onlinegalerie durch den Fotografen innerhalb von 25 Tagen noch keine finale Auswahl getroffen, kann der Fotograf eine Teil-rechnung (Betrag des Shootinghonorars zzgl. Extraausgaben/Spesen) stellen.
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarubersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzuglich der jeweils gultigen Mehrwertsteuer.
2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemaß Ziff. IV. 3 abgegolten.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten fur erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fallig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fallig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsauftragen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
5. Das Honorar gemaß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Hohe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veroffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage fur Layout- und Prasentationszwecke fallt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.
6. Eine Aufrechnung oder die Ausubung des Zuruckbehaltungsrechts ist nur mit unbe- strittenen oder rechtskraftig festgestellten Forderungen des Kunden zulassig. Zulassig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VII. Ruckgabe des Bildmaterials
1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzuglich nach der Veroffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spatestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zuruckzusenden; beizufugen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlangerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsatzlich zu loschen bzw. sind die Datentrager zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht fur den Bestand und/oder die Moglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
3. Uberlasst der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverstandnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prufung, ob eine Nutzung oder Veroffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spatestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zuruckzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu loschen bzw. sind die Datentrager zu vernichten oder zuruckzugeben. Eine Verlangerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestatigt worden ist.
4. Die Rucksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenublicher Verpackung. Der Kunde tragt das Risiko des Verlusts oder der Beschadigung wahrend des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist fur jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Hohe des funffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehalt- lich weitergehender Schadensersatzanspruche.
2. Bei unterlassenem, unvollstandigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfahi- gem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Hohe von 100% auf das vereinbarte bzw. ubliche Nutzungshonorar zu zahlen.
IX. Allgemeines
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedurfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB beruhrt nicht die Wirksamkeit der ubrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungultige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nachsten kommt.
4. Erfullungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
Allgemeine Liefer- und Geschaftsbedingungen © FREELENS 01-08b